SiGeKo
Sicherheits- und
Gesundheitskoordinator
Bei Arbeiten auf Baustellen ist immer mit Gefahren Beschäftigten zu rechnen. Deshalb verpflichtet die Baustellenverordnung (BaustellV) den Bauherrn. für die Planung der Ausführung sowie für die Ausführung des Bauvorhabens einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) zu bestellen.
Gehen Sie als Bauherr kein Risiko ein, die Haftung für einen Unfall auf einer Baustelle mit mehreren Arbeitgebern ohne den erforderlichen SiGeKo bleibt beim Bauherrn. ASH! Arbeitsschutzhelfer unterstützt Sie gerne bei Ihrem Bauvorhaben als SiGeKo.