Arbeitsmedizin
ASH! Arbeitsschutzhelfer unterstützt Sie gemeinsam mit seinem betriebsärztlichen Partner dabei, sichere und gesunde Arbeitsbedingungen zu schaffen und gesetzliche Pflichten zu erfüllen.
- Arbeitsmedizinische / betriebsärztliche Betreuung und Beratung nach DGUV Vorschrift 2
- Stellung des gesetzlich geforderten Betriebsarztes
- Individuelle Betreuungskonzepte und Einzelleistungen
Gesundheit am Arbeitsplatz
Individuelle arbeitsmedizinische Konzepte für Ihr Unternehmen
Wir bei ASH! Arbeitsschutzhelfer verstehen die Bedeutung eines gesunden und sicheren Arbeitsumfeldes. Unsere verlässlichen betriebsärztlichen Partner bieten eine Vielzahl an Leistungen an, die wir Ihnen direkt und aus einer Hand vermitteln können. Von der Grundbetreuung nach DGUV Vorschrift 2, Teilnahme an ASA-Sitzungen, Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorgen oder Einstellungsuntersuchungen.
Unser Ziel ist es, diese essenziellen Leistungen durch unsere betriebsärztlichen Partner effizient und zuverlässig bereitzustellen, um Ihr Unternehmen optimal zu unterstützen.
Arbeitsmedizinischen Leistungen im Überlick
Arbeitsmedizinische / betriebsärztliche Betreuung und Beratung nach DGUV Vorschrift 2
Gemäß DGUV Vorschrift 2 wird umfassende Beratung und Unterstützung angeboten, um die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeitenden sicherzustellen.
Stellung des gesetzlich geforderten Betriebsarztes
Der Betriebsarzt berät Ihren Betrieb in allen Fragen der Arbeitsmedizin, Arbeitsphysiologie und Arbeitspsychologie.
Arbeitsmedizinische Untersuchungen
Untersuchungen sind darauf ausgerichtet, gesundheitliche Risiken frühzeitig zu erkennen und die Arbeitsfähigkeit der Mitarbeitenden zu erhalten.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Es werden präventive Maßnahmen und regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen angeboten, um arbeitsbedingte Erkrankungen zu verhindern und die allgemeine Gesundheit der Mitarbeitenden zu fördern, gemäß der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
Teilnahme an ASA-Sitzungen
Experten nehmen an den Sitzungen des Arbeitssicherheitsausschusses (ASA) teil, um sicherzustellen, dass alle Aspekte der Arbeitssicherheit berücksichtigt werden.
Einstellungsuntersuchung
Vor der Einstellung neuer Mitarbeitender werden gründliche Untersuchungen durchgeführt, um deren gesundheitliche Eignung für die vorgesehenen Aufgaben zu bestätigen.
Betriebliches Eingliederungsmana-gement (BEM)
Das BEM-Programm unterstützt die nachhaltige Wiedereingliederung erkrankter Mitarbeitender und fördert eine gesundheitsorientierte Unternehmenskultur.
Verkehrsmedizinische Untersuchung
Die verkehrsmedizinischen Untersuchungen gemäß der Fahrerlaubnisverordnung (FEV) überprüfen die gesundheitliche Eignung von Fahrerlaubnisbewerbern und -inhabern, um die sichere Fahrzeugbeherrschung zu gewährleisten. (Sehtest, körperliche Untersuchung und Reaktionstest)
Arbeitspsychologie
Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung
Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung gemäß §5 ArbSchG sichert die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten. Die Umsetzung folgt den Empfehlungen der Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) und der DIN EN ISO 10075.