Arbeitssicherheit
ASH! Arbeitsschutzhelfer unterstützt Sie als externer Dienstleister für Arbeitssicherheit auf dem Weg zu sicheren und gesunden Arbeitsbedingungen sowie bei der Erfüllung der gesetzlichen Pflichten.
- Sicherheitstechnische Betreuung gemäß DGUV Vorschrift 2
- Externen Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa,FaSi)
- Individuelle Betreuungskonzepte und Einzelleistungen
Mehr als nur Vorschriften: Persönliche und innovative Konzepte
Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit
Zuverlässig! Digital! Sicher!
Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz und der DGUV Vorschrift 2 sind Arbeitgeber verpflichtet, ab dem ersten Beschäftigten Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen.
Die gesetzlichen Regelungen des Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsgesetzes (ArbSchG; ASiG) unterscheiden sich je nach Branche, so dass Unternehmen einen leistungsstarken Partner benötigen, der sich mit den verschiedenen Anforderungen bestens auskennt.
Doch bei der Arbeitssicherheit geht es um viel mehr als nur um die Einhaltung von Regeln: Es geht um das Wohl und die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden! Um arbeitsbedingte Erkrankungen und Arbeitsunfälle zu verhindern, können zahlreiche Präventivmaßnahmen ergriffen werden.
Und nicht zuletzt sorgt ein wirksamer Arbeits- und Gesundheitsschutz dafür, dass Ihre Mitarbeitenden produktiver sind und Ihr Unternehmen erfolgreicher wirtschaftet.
Vertrauen Sie auf unsere erfahrene und engagierte Unterstützung im Arbeitsschutz, die Ihr Unternehmen entlastet. Kontaktieren Sie uns jetzt, um mehr über unsere Dienstleistungen zu erfahren und wie wir gemeinsam für eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung sorgen können.
Individuelle Betreuung und Einzelleistungen
Wir bieten flexible Paketlösungen für Ihren Betrieb, die sich nach Größe und Bedarf richten. Unsere Leistungen umfassen alles von der Entwicklung einer betriebsinternen Arbeitsschutzorganisation bis zur Beurteilung psychischer Belastungen. Zudem erbringen wir spezifische Einzelleistungen wie Gefährdungsbeurteilungen, gestützt auf unsere langjährige branchenübergreifende Erfahrung.
Unsere Dienstleistung im Überblick
- Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Sicherheitstechnische Betreuung
- Unterweisung der Mitarbeiter im Arbeitsschutz
- Gefährdungsbeurteilung
- Betriebsanweisungen
- Messungen zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen
- Grund- und Anlassbezogene Betreuung
- Grundbetreuung für bis 10 Beschäftigte
- Regelbetreuung ab 11 Beschäftigte
Warum Sie sich für eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa,FaSi) entscheiden sollten :
Eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa,FaSi) bietet ganzheitliche Unterstützung, die sämtliche Aspekte der Arbeitssicherheit abdeckt.
Diese Herausforderungen im Bereich Arbeitssicherheit sind Ihnen bekannt?
Wir haben die Lösung – Sprechen Sie mit uns!
Wir sind angetreten, um Ihnen Entlastung beim Thema Arbeitsschutz zu bieten.
Die folgenden Herausforderungen sind Unternehmen bestens bekannt – und genau um diese Schmerzpunkte kümmern wir uns.
Zeit
Sie verlieren wertvolle Zeit, weil Sie sich um Sicherheitsangelegenheiten kümmern und verschiedenen Beteiligten hinterher telefonieren müssen?
Wir übernehmen zeitnah die Organisation und Abwicklung (z.B. für die sicherheitstechnische Betreuung), so dass Sie sich wieder voll auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.
Fortschritt
Bisher haben Sie nur Standardlösungen implementiert, die nicht den gewünschten Erfolg gebracht haben?
Wir bringen unser umfangreiches Know-how als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit ein, um zielführende Maßnahmen zu entwickeln, die zu Ihren spezifischen Anforderungen passen.
Paragraphen-Dschungel
Ihre Sicherheitsfachkraft versteckt sich hinter Regelwerken, anstatt neue Wege zu gehen?
Wir wissen, wie die Vorschriften zu lesen und rechtssicher anzuwenden sind. Daher bieten wir praktikable Lösungen im Bereich Arbeitssicherheit, die den Vorgaben entsprechen.
Papierkram
Der ganze Papierkram und die langen Postwege rauben Ihnen Zeit und Nerven?
Mit einem digitalen Unterweisungssystem und digitalen Dokumentationsanwendungen sorgen wir für reibungslose, schnelle Abläufe.
Transparenz
Sie möchten sich schnell und einfach über den aktuellen Stand informieren?
Wir arbeiten zuverlässig und für Sie nachvollziehbar, d.h. wir geben gern kurzfristig Feedback und zwar nicht auf Fachchinesisch, sondern in verständlicher Sprache.
Interessenkonflikte
Es gibt Interessenkonflikte zwischen den Berufsgenossenschaften, Unfallkassen oder dem Amt für Arbeitsschutz?
Als externer und neutraler Partner kann Arbeitsschutzhelfer im Dialog mit Arbeitsschutzbehörden erfolgreich zwischen unterschiedlichen Interessen vermitteln.
Individuelle Betreuungskonzepte & Einzelleistungen
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Als Ihre externe Fachkraft für Arbeitssicherheit sorgen wir dafür, dass Ihre Mitarbeiter gesund und sicher arbeiten. Wir beraten Sie umfassend zu allen Arbeitsschutzfragen und erstellen die erforderlichen Dokumente gemäß DGUV Vorschrift 2. Unsere Experten bieten maßgeschneiderte Lösungen, die Ihre Führungskräfte entlasten und die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben gewährleisten.
Sicherheitstechnische Betreuung gemäß DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“
Unsere sicherheitstechnische Betreuung stellt sicher, dass Ihr Unternehmen alle gesetzlichen Anforderungen im Bereich Arbeitssicherheit erfüllt. Wir entwickeln maßgeschneiderte Sicherheitskonzepte, führen regelmäßige Begehungen durch und schulen Ihre Mitarbeiter umfassend. So gewährleisten wir nicht nur die Einhaltung der Vorschriften, sondern fördern auch eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung.
Unterweisung der Mitarbeiter im Arbeitsschutz
Unsere Unterweisungen im Arbeitsschutz vermitteln Ihren Mitarbeitern die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten, um sicher und gesund zu arbeiten. Wir erstellen individuelle Schulungskonzepte, führen praxisnahe Unterweisungen durch und bieten digitale Lernmöglichkeiten an. So stellen wir sicher, dass alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt und das Bewusstsein für Arbeitssicherheit gestärkt wird.
Gefährdungsbeurteilung
Die Basis schaffen für ein erfolgreiches Sicherheits- und Gesundheitsmanagement
Eine fundierte Gefährdungsbeurteilung inklusive der Betrachtung psychischer Belastungen ist die Basis jeder Arbeitsschutzorganisation und eines erfolgreichen Sicherheits- und Gesundheitsmanagements! Davon leiten sich sämtliche Maßnahmen in der betrieblichen Arbeitsschutzpraxis systematisch ab.
Als betriebsexterner Berater hat ASH! einen objektiven, neutralen und erfahrenen Blick auf die Arbeitsabläufe Ihres Unternehmens. Wir
- analysieren die Arbeitsabläufe und -bedingungen
- beurteilen körperliche und psychische Belastungen Ihrer Beschäftigten bei der Arbeit
- evaluieren potentielle Gefahren
- dokumentieren die Erkenntnisse
- entwickeln gemeinsam mit Ihnen praktikable Maßnahmen
Eine umfassende, aber trotzdem pragmatische und überschaubare Gefährdungsbeurteilung wird in Unternehmen häufig zu einem „lebendigen“ Dokument, welches langfristig eine wirksame Arbeitsschutzorganisation mit der erforderlichen Dokumentationspflicht verbindet. Hierbei unterstützt Sie ASH! Arbeitsschutzhelfer praktikabel und effizient.
Betriebsanweisungen
Ausführliche Informationen für ihre Mitarbeiter
Betriebsanweisungen sind eine wichtige Grundlage für Sicherheitsunterweisungen. Anhand der Betriebsanweisung werden Mitarbeitende über mögliche Gefährdungen und die entsprechenden Schutzmaßnahmen informiert, z.B.
- für einen bestimmten Arbeitsplatz
- eine Maschine
- einen Arbeitsprozess
Messungen zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen
Vermeidung von Krankheit und Ausfällen auf Grund ungünstiger Bedingungen
Arbeitsplätze unterliegen allgemein bestimmten Voraussetzungen, die man zum Teil messtechnisch erfassen kann. Sind Beschäftigte am Arbeitsplatz häufig ungünstigen Umgebungsbedingungen ausgesetzt, wie z.B. ständiger Zugluft, unzureichender Beleuchtung oder langanhaltendem Lärm, so kann das zu Erkrankungen und damit zu Ausfällen führen. Wir bieten:
- Analysen von Bildschirmarbeitsplätzen und Arbeitsplätzen allgemein
- Orientierende Messungen von Lärm, Beleuchtung, Temperatur, Zugluft, Luftfeuchte
- Bewertung und Beratung zur Einordnung der Messergebnisse
- Maßnahmenvorschläge zur Verbesserung der Situation
Betreuungskonzepte
Grund- und Anlassbezogene Betreuung
Für Unternehmen bis zu 10 Beschäftigtem
Zur Herstellung der Rechtssicherheit können sich Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten für eine Grundbetreuung oder anlassbezogene Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit entscheiden, z.B. für Beratungen, wenn
- im Betrieb neue Arbeitsverfahren oder Maschinen eingeführt werden
- Arbeitsunfälle oder Erkrankungen analysiert oder untersucht werden müssen
- persönliche Schutzausrüstung (PSA) benötigt wird
Grundbetreuung für bis 10 Beschäftigte
Speziell für kleine Betriebe und Unternehmen bis 10 Beschäftigte
Die Grundbetreuung umfasst die Beratung und Betreuung gem. Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) §§5,6 und DGUV V2. Im Einzelnen enthält die Grundbetreuung folgende Bestandteile:
- IST-Analyse und Unterstützung zum Aufbau einer Arbeitsschutzorganisation
- Betriebsbegehung und Dokumentation
- Unterstützung und Beratung zur Erstellung der erforderlichen Gefährdungsbeurteilung
- präventive Beratung zur Vermeidung von Arbeitsunfällen und Erkrankungen
- Ansprechpartner und telefonische Beratung zu relevanten Arbeitsschutzthemen
Regelbetreuung ab 11 Beschäftigte
Grund- und Betriebsspezifische Betreuung, passend für Ihre betrieblichen Gegebenheiten
Die Regelbetreuung setzt sich aus grund- und betriebsspezifischer Betreuung zusammen. In Abhängigkeit von der Gefährdungsgruppe, der das Unternehmen zugeordnet ist, schreibt die DGUV V2 die Einsatzzeiten für die Grundbetreuung vor.
Der betriebsspezifische Teil der Betreuung geht von spezifischen betrieblichen Gefährdungen, Situationen und Anlässen aus. Bedarf und Umfang der betriebsspezifischen Betreuung legt der Unternehmer auf Grundlage der vorhandenen Gegebenheiten zusammen mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit fest. Diese Festlegung ist in regelmäßigen Abständen, in der Regel jährlich, zu überprüfen.
Bestandteile Ihres Pakets können z.B. sein:
- Erstellung, Fortschreibung und Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung
- Aufbau eines Arbeitsschutzmanagementsystems
- gemeinsame Entwicklung und Aufbau eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements
- Formulierung von Grob- und Feinzielen innerhalb der Arbeitsschutzorganisation
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FAQ - Arbeitssicherheit
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